AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zur Nutzung der Sportbereiche wird folgende Vereinbarung (v9_20241118_DE) geschlossen.

1. GELTUNGSBEREICH
1.1. Nutzungsumfang: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz AGB genannt) gelten für sämtliche Leistungen, die von SWISSFIT Tanja Machat erbracht bzw. zur Verfügung gestellt werden sowie für sämtliche Rechte und Pflichten aufgrund des Vertragsverhältnisses zwischen SWISSFIT Tanja Machat und dem Mitglied.

1.2. Vertragsgegenstand: Die abgeschlossene Mitgliedschaftsvereinbarung zwischen SWISSFIT Tanja Machat und dem Mitglied bildet den Vertragsgegenstand zur Nutzung der von SWISSFIT Tanja Machat betriebenen Studios zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten, Geräte und Einrichtungsgegenstände während der Öffnungszeiten.

1.3. Mitglieder & Jugendliche: Im Sinne dieser AGB sind Mitglieder jene Personen, die mit SWISSFIT Tanja Machat eine aufrechte Mitgliedschaftsvereinbarung haben, hatten oder eine abschließen wollen. Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist es nicht gestattet die von SWISSFIT Tanja Machat zur Verfügung gestellten Räume, Einrichtungsgegenstände und Geräte ohne Beisein eines Erziehungsberechtigten zu nutzen. Der Abschluss einer Mitgliedschafsvereinbarung mit Minderjährigen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, findet nicht statt.

1.4. Schriftlichkeit: Eine Mitgliedschaftsvereinbarung zwischen SWISSFIT Tanja Machat und einem Mitglied kommt ausschließlich aufgrund eines schriftlichen Antrages des Mitgliedes zustande, wobei bei Personen vor Vollendung des 18. Lebensjahres eine Mitgliedschaft nur mit schriftlicher Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten möglich ist.

2. PFLICHTEN DES MITGLIEDS
2.1. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte:
Die Mitgliedschaft jedes Mitgliedes beim Anbieter ist persönlich und kann nicht übertragen werden.

2.2. Änderung personenbezogener Daten: Bei Änderung vertragsrelevanter Daten sind diese bitte schriftlich und unverzüglich mitzuteilen. Sollten dem Anbieter Kosten durch eine zu spät mitgeteilte Änderung entstehen, dann sind diese vom Mitglied zu tragen.

2.3. Zutritt & Zutrittsmedium: Das Mitglied ist mit einer aufrechten Mitgliedschaft berechtigt während der veränderlichen Öffnungszeiten, welche durch Aushang im Geschäftslokal bekannt gegeben sind, die von SWISSFIT Tanja Machat zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten in der Salierigasse 42, 1180 Wien (Eingang Gersthofer Straße 65, 1180 Wien), mit Hilfe des ausgehändigten Zutrittsmediums (RFID-Chip) zu betreten und die Geräte sowie die Einrichtungsgegenstände im Umfang gemäß der Mitgliedschaftsvereinbarung zu nutzen. Ohne Mitnahme des entsprechenden Mediums ist der Zutritt in das Studio sowie die Nutzung der dort angebotenen Leistungen leider nicht möglich. Das Mitglied ist verpflichtet das Zutrittsmediums sicher zu verwahren und im Falle des Verlustes, dies unverzüglich dem Anbieter zu melden, um eine unverzügliche Sperre zu ermöglichen.

Mit Erstausstellung und jeder Neuausstellung des Zutrittsmediums bei schuldhaftem Verlust oder Beschädigung wird eine Aktivierungsgebühr in Höhe von EUR 20 fällig. Das Mitglied verpflichtet sich das Zutrittsmedium nicht an Dritte weiterzugeben. Im Falle eines Verstoßes verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe von EUR 300. Die Vertragsstrafe soll den Aufwand von SWISSFIT Tanja Machat und den entstandenen Schaden im Zusammenhang mit der Weitergabe der Mitgliedskarte an Dritte abdecken. SWISSFIT Tanja Machat ist nicht verpflichtet, den Eintritt eines konkreten Schadens nachzuweisen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt SWISSFIT Tanja Machat vorbehalten. Die Mitgliedschaftsvereinbarung ist nicht übertragbar.

2.4. Hausordnung: Das Mitglied verpflichtet sich mit Abschluss der Mitgliedschaftsvereinbarung die Hausordnung des Studios gemäß Aushang einzuhalten. Die Hausordnung gibt Rahmenbedingungen zur sicheren Nutzung der Einrichtungsgegenstände und Geräte sowie die Wahrung der Rechte anderer Mitglieder vor. Die Inhaberin Tanja Machat und das Personal ist befugt zur Wahrung eines geordneten Betriebes die Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung im Einzelfall auch mit Weisungen zu bewirken. Das Mitglied hat den Weisungen des Personals Folge zu leisten. Bei besonders groben Verstößen gegen die Hausordnung wie Tätlichkeit, Bedrohung, Diebstahl, mehrfache Verweigerung der Anordnungen des Personals etc. kann der Zutritt zum Studio beim ersten Verstoß für die gesamte Vertragsdauer verwehrt werden. Trifft dieser Fall zu, hat das Mitglied dennoch die laufend anfallenden Beiträge bis zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin zu tragen. Zu Ihrer Sicherheit wird die Räumlichkeit mittels Videokameras überwacht.

2.5. Nutzung der Spinde: Während der Anwesenheit und Nutzung des Studios stellt SWISSFIT Tanja Machat dem Mitglied verschließbare Spinde zur Verwahrung von Kleidungsstücken und anderen persönlichen Gegenständen zur Verfügung. Dabei übernimmt SWISSFIT Tanja Machat keine Haftung für die verwahrten Gegenstände. Die Spinde sind nach Verlassen des Studios vollständig zu leeren und sauber zu hinterlassen. Bei zweckwidriger Verwendung ist der Anbieter berechtigt, die Spinde zu öffnen und diese zu entleeren.

2.6. Verhalten im Studio: In dem vom Anbieter zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten ist es nicht gestattet zu rauchen sowie Alkohol oder sonstige verbotene Stoffe zu konsumieren. Überdies ist jedem Mitglied das Mitbringen verschreibungspflichtiger Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/ oder sonstiger Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen, im Studio untersagt. Waffen, explosive Stoffe und sonstige für die Allgemeinheit gefährliche Sachen sind ebenfalls nicht gestattet. Begleitpersonen sowie das Mitbringen von Tieren durch das Mitglied in die vom Anbieter zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten ist untersagt.

2.7. Körperliche Anforderungen & Haftungsbeschränkung: Dem Mitglied ist bekannt, dass die Nutzung der Einrichtung des Studios zu körperlichen Schäden, insbesondere Gesundheitsschäden führen kann. Das Mitglied erklärt in geeigneter gesundheitlicher Verfassung zu sein, um die angebotenen Leistungen vom Anbieter ohne Einschränkungen und Risiken nutzen zu können. Das Mitglied erklärt sich im Vorfeld von einem Arzt die körperliche Eignung bestätigen zu lassen. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, das Mitglied vor Abschluss der Mitgliedschaftsvereinbarung oder während der Laufzeit auf dessen körperliche Eignung zur Nutzung des Studios zu untersuchen oder zu befragen. Das Mitglied verpflichtet sich daher, die Einrichtung des Studios nur zu nutzen, wenn es körperlich dazu in der Lage ist.
Für den Verlust oder die Beschädigung von mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen und Geld wird keine Haftung übernommen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Studios zurückzuführen. Eine Haftung von SWISSFIT Tanja Machat für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

3. MITGLIEDSCHAFT
3.1. Dauer der Mitgliedschaft & Kündigung des Vertrags: Bei dem Produkt „Monatskarte“ wird die Mitgliedschaftsvereinbarung auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Vertragspartnern zum Monatsletzten mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Bei dem Produkt „Jahreskarte“ verzichtet das Mitglied auf das Recht zur ordentlichen Kündigung der Mitgliedschaftsvereinbarung (Mindestvertragsdauer) für die ersten zwölf Monate ab Beginn des Vertragsverhältnisses. Nach Ablauf des Abonnements endet das Vertragsverhältnis automatisch und kann folglich erneuert werden. Das Recht auf Kündigung der Mitgliedschaftsvereinbarung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.

3.2. Fälligkeit der monatlichen Mitgliedsbeiträge: Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, sind die monatlichen Mitgliedsbeiträge jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat fällig. Die Einschreibegebühr ist bei Vertragsabschluss zu entrichten. Bei verschuldetem Zahlungsverzug hat das Mitglied dem Anbieter die Kosten zweckentsprechender Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen unter den Voraussetzungen des § 1333 Abs. 2 ABGB zu ersetzen.

3.3. Kosten bei Rückbuchungen von Mitgliedsbeiträgen: Bei einem SEPA Einziehungsauftrag hat das Mitglied dafür zu sorgen, dass sein Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die notwendige Deckung aufweist. Ist aus dem Verschulden des Mitglieds eine Abbuchung nicht möglich, dann sind dem Anbieter die zusätzlich anfallenden Kosten zu ersetzen.

3.4. Ruhendstellung der Mitgliedschaft: Die Mitgliedschaft kann im Fall einer ärztlich bestätigten Krankheit bzw. Verletzung, die einen Zeitraum von vier Wochen überschreitet sowie bei Schwangerschaft im Einvernehmen zwischen Mitglied und Anbieter für einen im Voraus definierte Dauer einmal ruhend gestellt werden. Das Mitglied ist während der Freistellung von der Zahlung des Mitgliedbeitrags befreit. Bei einer Ruhendstellung innerhalb der Mindestvertragsdauer (siehe Punkt 3.1.) verlängert sich die Mindestvertragslaufzeit um die Dauer der vereinbarten Ruhendstellung.

3.5. Kündigung aus wichtigem Grund: Das Mitglied sowie der Anbieter können die Mitgliedschaftsvereinbarung aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung jederzeit schriftlich kündigen. Für den Anbieter gelten als wichtige Gründe insbesondere:

  • Verletzung der Hausordnung durch das Mitglied
  • Nichteinhaltung der Hausordnung durch das Mitglied
  • Verstoß gegen die Verbote aus Punkt 2.6.
  • Absichtliche Zerstörung des Inventars, der zur Verfügung gestellten Geräte sowie der baulichen Einheiten durch das Mitglied
  • Beleidigendes und unsittliches Verhalten durch das Mitglied gegenüber anderen Mitgliedern oder gegenüber Mitarbeitern des Anbieters
  • Zahlungsverzug der Mitgliedsbeiträge durch das Mitglied verursacht, trotz Mahnung und Nachfrist von 14 Tagen
  • Für den Anbieter geschäftsschädigende Äußerungen oder Handlungen des Mitglieds
  • Absichtliche und vorsätzliche Abwerbung von anderen Mitgliedern

3.6. Kündigung bei Umzug: Wird der Hauptwohnsitz an einen anderen Ort verlegt, der mehr als 30 Kilometer vom Studio des Anbieters entfernt ist, steht dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht zu. Dieses Sonderkündigungsrecht ist innerhalb von vier Wochen ab. Begründung des neuen Hauptwohnsitzes gegen Vorlage eines Auszuges aus dem Zentralen Melderegisters betreffend das Mitglied jeweils zum Monatsende auszuüben. Die Kündigungsfrist beträgt im Fall der Kündigung wegen Umzugs 4 Wochen.

4. DATENSCHUTZ
Der Anbieter erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitgliedes (Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer, Email-Adresse, Bankdaten) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister, zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses oder wenn es zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Beim Betreten des Fitnessstudios werden Datum, Uhrzeit sowie Mitgliedsnummer des Mitglieds elektronisch erfasst. Der Anbieter speichert diese Daten. In anonymisierter Form werden diese Daten zudem zur Optimierung der Trainingsbedingungen und des Trainingsbetriebes verwendet. Ebenso überwacht der Anbieter Teile des Studios mit Videokameras und speichert die dabei gewonnenen Aufnahmen für 72 Stunden zur Sicherheit seiner Mitglieder und zur Aufklärung von Straftaten. Der Umstand der Beobachtung wird durch Hinweisschilder erkennbar gemacht. Die Bestimmungen der DSGVO in der jeweils geltenden Fassung werden durch den Anbieter eingehalten. Jedenfalls erteilt jedes Mitglied seine Zustimmung zur Erhebung, Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten im oben angeführten Sinn.

5. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
5.1. Salvatorische Klausel
: Sollten einzelne Bestimmungen der Vereinbarung zwischen einem Mitglied und dem Anbieter unwirksam oder nichtig sein bzw. werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt.

5.2. Abrufbarkeit der AGB: Die AGB des Anbieters sind in der aktuellen Fassung auf der Internetseite des Anbieters abrufbar.

5.3. Änderung der AGB: Der Anbieter ist berechtigt eine Änderung dieser AGB mit Wirkung für die Zukunft vorzunehmen, sofern die Anpassung keine wesentlichen Vertragspflichten des Mitglieds (Bezahlung des Mitgliedsbeitrags) bzw. des Anbieters (Zurverfügungstellung von Trainingsgeräten) betrifft. Wenn der Anbieter das Mitglied über die geplanten Änderungen mittels Email informiert und das Mitglied nicht innerhalb von drei Wochen ab Zugang dieser Mitteilung widerspricht, werden die Änderungen wirksam. Gemeinsam mit dieser Information ist der Anbieter verpflichtet darauf hinzuweisen, dass die Änderungen der AGB für das Mitglied verbindlich werden, wenn dieses nicht innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Information Widerspruch erhebt.